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Radweg Dresden/Oberpoyritz über Graupa in Richtung Pirna/Copitz an der S 167Voruntersuchung zum Anbau

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Die Straßenbauverwaltung des Frei-staates Sachsen, vertreten durch das Landesamt für Straßenbau und Ver-kehr, Niederlassung Meißen hat Pla-nungen für Radwege der Kategorie A gemäß Radverkehrskonzeption für den Freistaat Sachsen 2019 in Auftrag gegeben. Nach dieser Konzeption sollen im Raum Pirna vier Radwegab-schnitte in einem Maßnahmepaket zusammengefasst werden. In dieser Unterlage wird der Abschnitt 2 an der S 167 zwischen dem Knotenpunkt S 167 Lohmener Straße/Am Waldrand bis Knotenpunkt S 167 Kastanienallee/ Graupaer Straße betrachtet.

 

Zu untersuchen sind Varianten rechts- und linksseitig der S 167. Darin ent-halten sind Querungsstellen für den Geh- und Radverkehr mit entsprech-enden Fahrbahnaufweitungen und Mittelinseln, Übergänge für Radfahrer in den Mischverkehr, Gehwege und Bushaltestellen. Untersucht wurden 2 Varianten.

 

Variante 1

Verläuft größtenteils rechtsseitig der S 167 von Oberpoyritz, durch Graupa in Richtung Copitz. Nördlich liegende Wegebeziehungen werden durch Querungsstellen an den Radwegver-lauf angeschlossen.

 

Variante 2

Verläuft größtenteils linksseitig der S 167 von Oberpoyritz, durch Graupa in Richtung Copitz. Südlich liegende Wegebeziehungen werden durch Querungsstellen an den Radwegver-lauf angeschlossen.

 

Die Varianten wurden nach den fol-

genden Kriterien bewertet:

  • raumstrukturelle Wirkungen
  • verkehrliche Beurteilung
  • entwurfs- und sicherheitstech-nische Beurteilung
  • Umweltverträglichkeit
  • Wirtschaftlichkeit
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Auftraggeber
Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Meißen
Leistungen

Verkehrsanlagen                 LP 1 - 2
(Voruntersuchung)
Kostenplanung

Verkehrsanlagen

René Schröder
Tom Rühle
Kostenplanung
Stephan Mickan
Dörte Putzky

Planungszeitraum

09.2022 - 03.2025 

Baukosten brutto

ca. 2,67 Mio. EUR 


Radweg Dresden/Oberpoyritz über Graupa in Richtung Pirna/Copitz an der S 167Voruntersuchung zum Anbau

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Raumstrukturelle Wirkungen

Im Vergleich der raumstrukturellen Wirkung unterscheiden sich die Vari-anten hinsichtlich der Eingriffe in Waldflächen, private Flächen und an-hand der notwendigen Baumfällungen. Die Variante 2 hat den größeren Ein-griff in Waldflächen. Bei dem Eingriff in private Flächen, verursacht Variante 1 mehr Konfliktpunkte. Die meisten Bäume müssen in Variante 2 gefällt werden. Raumstrukturell ist Variante 1 zu bevorzugen.

 

Verkehrliche Beurteilung

Bei der verkehrlichen Beurteilung un-terscheiden sich die beiden Varianten nicht und sind daher gleich bewertet.

Durch einen Ausbau der unterschied-lichen Varianten ergeben sich Konflikt-punkte in Bezug auf Gehwege, Zufahr-ten und zur Fahrbahn des motorisier-ten Individualverkehrs.

 

Entwurfs- und sicherheitstechnische

Beurteilung

Bei der Bewertung der entwurfs- und sicherheitstechnischen Beurteilung liegt Variante 2 vorn. Entscheidend hierbei ist die Flächenbilanz der Neu-versiegelung.

 

Umweltverträglichkeit

Bei dem Punkt Umweltverträglichkeit wurden die einzelnen Schutzgüter ver-glichen. Zählt man die bewertungsre-levanten Punkte zusammen, ist Vari-ante 2 die erste Wahl.

 

Wirtschaftlichkeit

Bezüglich des Kriteriums Wirtschaft-lichkeit unterscheiden sich die beiden Varianten kaum voneinander und wurden somit gleich bewertet.

 

Als Ergebnis der Bewertung wird Variante 2 empfohlen. Denkbar ist auch eine Kombination aus Variante 1 und 2.