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Bahnstrecke 6386 Nossen - Meißen-TriebischtalOberbauertüchtigung Abschnitt II 
Nossen - Miltitz - Roitzschen

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Auftraggeber
Nossen-Riesaer-Eisenbahn-Compagnie GmbH
Leistung

Sicherheits- und Gesundheits-schutzüberwachung (SiGe)

SiGe

Christian Mai 

Fertigstellung

09.2023 - 10.2025

Baukosten brutto

ca. 2,7 Mio. EUR

 

Im Zuge der Oberbauerneuerung auf der Strecke 6386 zwischen Nossen und Meißen-Triebischtal wurde die vorhandene Eisenbahninfrastruktur umfassend instandgesetzt und er-tüchtigt. Ziel der Arbeiten war die Herstellung eines betriebssicheren Zustands sowie die Vorbereitung der Strecke für eine künftig zulässige Geschwindigkeit von bis zu 100 km/h.

 

Die ausgeführten Leistungen umfass-ten den Austausch schadhafter Be-tonschwellen sowie die Erneuerung und den Tausch abgenutzter Schienen in mehreren Abschnitten. Zudem wurde im Bahnhof Miltitz-Roitzschen ein Weichenschwellensatz ersetzt. 

 

Auf ausgewählten Brücken erfolgte eine Erneuerung der Brückenbalken, wobei anstelle der bisherigen Holz-balken langlebige Kunstholzschwellen mit elastischen Zwischenlagen einge-baut wurden. Ergänzend wurden Kor-rosionsschutzmaßnahmen an Ober-gurten und Auflagerteilen der Brüc-ken durchgeführt, um die Dauerhaf-tigkeit der Bauwerke zu sichern.

 

Im Bereich mehrerer Bahnübergänge waren bauzeitliche Aufnahmen und eine Wiederherstellung des  Ur-


sprungszustandes erforderlich. Sämt-liche Arbeiten erfolgten unter Beach-tung der technischen Regelwerke für nichtbundeseigene Eisenbahnen so-wie der einschlägigen Sicherheits- und Umweltschutzauflagen. 

 

Mit Abschluss der Maßnahme steht die Strecke wieder in einem technisch zuverlässigen und betrieblich sicheren Zustand zur Verfügung. Die Erneu-erungen gewährleisten eine höhere Beständigkeit des Oberbaus und ver-längern die Nutzungsdauer der Inge-nieurbauwerke. Somit ist die Grund-lage für einen langfristig stabilen Betrieb der Strecke geschaffen.

 

Leistungen

  • Erstellung der Vorankündigung für die zuständige Behörde
  • Bauvorbereitende Leistungen als Unterstützung des AG zur Vermei-dung von Gefährdungen, die aus Anlagenzuständen oder Wechsel-wirkungen zwischen den einzelnen Gewerken entstehen könnten.
  • Erstellung der notwendigen Aushänge (Brandschutz, Notruf, Rettungs-/Meldekette)
  • Erstunterweisung aller an der Maß-nahme beteiligten Unternehmen und aktenkundige Belehrung über die Baustellenordnung

 

  • Ausarbeiten und Erstellen eines Sicherheits- und Gesundheits-schutzplanes (SiGe-Plan) gem. BaustellV und RAB 30
  • Anpassung des SiGe-Planes bei zusätzlichen, wesentlichen Informationen oder wesentlich geänderten Bauzeiten
  • Aufgaben gemäß § 3 Abs. 2 und 3 der Baustellenverordnung (BaustellV) und die in den Regeln zum  Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) konkretisierten Aufgaben des Sicherheits- und Gesundheits-schutzkoordinators (SiGeKo)
  • Durchführung von Sicherheitsbe-gehungen mit Vor- und Nachbe-sprechungen mit dem Projektver-antwortlichen sowie der Dokumen-tation der Begehung in einem Protokoll

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