
Die Kreisstraße zwischen Göppers-dorf und Gersdorf ist von km 0+690 bis km 2+050 nach dem Hochwasser-ereignis 2013 instand gesetzt wurden. Bei der Erneuerung des Oberbaus und der Straßenentwässerung sollte eine im Planungsabschnitt einheitli-che Fahrbahnbreite erreicht werden. Im Bereich des Wingendorfer Bach-laufs wurden Stützkonstruktionen hergestellt, um die Verbreiterung der Straße zu gewährleisten.
Die K8757 zwischen Göppersdorf und Gersdorf verläuft in weiten Teilen innerhalb des FFH-Gebietes Nr. 181 „Bahrebachtal“ und des EU-Vogel-schutzgebietes Nr. 59 “Osterzgebirg-stäler“. Aus diesem Grund wurde eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durch-geführt, für die IPROconsult vom Landratsamt Sächsische Schweiz/ Osterzgebirge beauftragt wurde.
Im Untersuchungsraum befindet sich der Lebensraumtyp LRT3260 – Fließ-gewässer mit Unterwasservegetation. Innerhalb des Berachtungsgebietes liegen zudem Habitatflächen des Fischotters, des Großen Mausohrs, der Kleinen Hufeisennase, der Mops-fledermaus und der Spanischen Flag-ge. Die potenziellen und tatsächlichen Beeinträchtigungen für Lebensräume des FFH-Gebietes bezüglich des LRT3260 Fließgewässer mit Unter-wasservegetation wie auch der Tier-arten des Anhangs II der FFH-RL wurden in ihrer Erheblichkeit einge-schätzt. Zudem wurden mögliche ku-mulative Wirkungen, welche sich aus dem Zusammenwirken des Straßen-bauvorhabens mit weiteren im Unter-suchungsraum vorgesehenen Pla-nungen und Projekten ergeben kön-nen, beurteilt.

Landratsamt Sächsische Schweiz/Osterzgebirge
FFH-Verträglichkeitsprüfung,
Vorprüfung zur SPA-Verträglich-keit,
Landschaftspflegerischer Begleit-plan,
Landschaftsplanerische Ausführungsplanung,
Faunistische Kartierungs-
leistungen (Avifauna, Fleder-mäuse, Kleinsäuger), Artenschutzrechtlicher Fach-beitrag,
Ökologische Baubegleitung
Dr. Annekatrin Schob-Adam Christoph Schmidt
Nadine Kolbe
René Drengwitz
Elisabeth Zöfelt
2014 - 2017
Fertigstellung
2016 - 2019
Um die Erhaltungs- und Entwicklungs-ziele der Lebensraumtypen und Tierar-ten im Gebiet zu begünstigen bzw. nicht zu beeinträchtigen, wurden vor-habenbezogene Maßnahmen zur Ver-meidung und Schadensbegrenzung bzw. Kohärenzsicherungsmaßnahmen umgesetzt.




