
In der Stadt Reinheim besteht Bedarf an Wohnraum, insbesondere in Form von Einzel- und Doppelhäusern. Wei-terhin plant ein innerstädtisch gelege-ner Baustoffhandel eine Erweiterung seines Betriebs, was eine Verlagerung aus dem Ort heraus notwendig macht, da vor Ort keine Flächen vorhanden sind. Daher plant die Stadt an ihrem westlichen Rand ein neues Baugebiet, welches sowohl den Baustoffhandel ermöglicht, als auch Flächen zur Deckung des Wohnraumbedarfes be-reitstellt.
Das Baugebiet wird so konzipiert, dass ein Sondergebiet, Mischgebiete und ein allgemeines Wohngebiet ent-stehen. Der 6,8 ha große Geltungsbe-reich liegt am nordwestlichen Sied-lungsrand der Stadt Reinheim und südlich der Engelbert-Wörz-Straße sowie zwischen der Anne-Frank-Straße im Osten und der Bundes-straße B 38 im Westen.
Die äußere Erschließung ist durch Anbindung des Plangebietes über innerörtliche Straßen und über die Bundestraße B 38 im Westen gewähr-leistet.
Die innere Erschließung orientiert sich am vorhandenen Straßenanschluss an die bestehende Ortslage über die Anne-Frank-Straße. Bestehende Wirt-schaftswege wurden in der Planung integriert. Im Süden dient ein neuer Fuß-/Radweg zur Anbindung an die Ortslage Reinheim.
Die geplanten Straßenquerschnitte er-folgen in Breiten von 5,5 m bzw. 6,5 m (Anliegerstraße) und 15,5 m für die Anbindung des Gebietes an die Anne-Frank-Straße mit einseitigen Parkplät-zen, und. zweiseitigem Gehweg. Die Gestaltung der Anliegerstraßen soll dem einer Mischverkehrsfläche gleichkommen, um den Charakter einer Wohnstraße zu verdeutlichen.

Magistrat der Stadt Reinheim
Verkehrsanlagen LP 1 - 8
Ingenieurbauwerke LP 1 - 8
örtliche Bauüberwachung
Joachim Haab
Andrea Noske
Bauüberwachung
R.-E. Günesdogdu
Bilal Turgut
12.2020 - 04.2023
Fertigstellung
07.2024
5,1 Mio. EUR




