

OPG Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH
Verkehrsanlagen
Ingenieurbauwerke LP 1 - 8
LP 1 - 8
Joachim Haab
Andrea Noske
Viktoria Walter
Alexander Bähr
Örtliche Bauüberwachung
R.-E. Günesdogdu
Bilal Turgut
Ralf Dehmer
03.2023 - 08.2024
Fertigstellung
2026
ca. 14,3 Mio. EUR
Die Stadt Offenbach beabsichtigt die Umnutzung und Revitalisierung des ehemaligen Farbwerk-Geländes des Unternehmens Clariant. Das Gelände soll nun als Innovationscampus, einem Standort für verschiedenste innova-tive Unternehmen und Initiativen, dienen. Das bestehende Pelletwerk bleibt erhalten, während der Rest des Geländes für den "Innovationscampus Offenbach" genutzt werden soll.
Der Campus soll verschiedene Ziel-gruppen ansprechen und vorrangig als Büro- und Vertriebsfläche sowie von Dienstleitungsbetrieben genutzt werden.
Die SAMSON AG, die BioSpring GmbH und das EVO Pelletwerk nutzen ihre Gewerbefläche teilweise zur Produk-tion. Das Gelände ist wegen seiner Nähe zum Main und der Innenstadt ein attraktiver Standort.
Die äußere Erschließung des Bauge-bietes wird maßgeblich über die Mühl-heimer Straße/B43 im Süden und der Mainstraße im Norden gewährleistet. Die Erschließung zu BioSpring-Nord erfolgt über die Kettelerstraße.
Die geplante innere (Haupt-) Erschlie-ßung erfolgt durch das sogenannte Innovationsband. Das Innovations-band startet von der Mühlheimer Stra-ße verläuft ca. 150 m in Richtung Norden bis zum vorgesehenen Kreis-verkehr, dann ca. 120 m in Richtung Westen und ab dort wieder ca. 370 m in Richtung Norden zur Mainstraße.
Im Bereich des „Innovationscampus Offenbach“ und Werksparks erfolgt eine weitere Erschließung vom Inno-vationsband zur Mainstraße. Zusätz-lich erschließt der Geh- und Radweg Ost den östlichen Teil des Innova-tionscampus.
Dieser bindet auch den Geh- und Rad-weg Nord/Süd, welcher in der Mühl-heimer Straße beginnt und zu Bio-Spring-Nord führt.
Zur besseren Anbindung des Geh- und Radverkehrs aus der Mühlheimer Straße zum Innovationsband, soll der Geh- und Radweg ausgebaut werden.
Im gesamten Gebiet ist somit die Er-schließung zu Fuß oder mit dem Fahr-rad gewährleistet. Der Regelquer-schnitt der Geh- und Radwege bein-haltet einen Gehweg, einen Zwei-richtungsradweg und Grünfläche.
Die Geh- und Straßenflächen außer-halb des Baugebietes, außer Mühlhei-mer Straße, bleiben unberührt.


