Entwurf ansehenEntwurf herunterladenHerunterladen (live)

Wehr Regow, Ökologische BaubegleitungErsatzneubau

IPROconsult Logo
Zustand Wehr Regow vor der Sanierung
Divider
Auftraggeber
Wasserstraßen-Neubauamt Magdeburg
Leistung

Ökologische Baubegleitung

Projektbearbeitung

Vicky Lange

Bearbeitungszeitraum

01.2025 - 04.2026 (laufend)

Honorar netto

26.000 EUR

Der Ersatzneubau der Wehranlage Regow an der oberen Havel‑Wasser-straße (OHW) erfolgt innerhalb eines ökologisch besonders sensiblen Rau-mes. Das Vorhabengebiet liegt zwi-schen zwei Natura‑2000‑Schutzge-bieten, dem FFH‑Gebiet „Kleine Schorfheide‑Havel“ und dem EU‑Vo-gelschutzgebiet „Uckermärkische Seenlandschaft“. Zur Sicherstellung der Einhaltung aller natur‑ und arten-schutzrechtlichen Anforderungen wurde für das Bauvorhaben eine öko-logische Baubegleitung (ÖBB) einge-fordert. Diese dient der fachlichen Kontrolle, Koordination und Doku-mentation aller festgelegten Vermei-dungs‑, Schutz‑ und Kompensations-maßnahmen während der Bauvorbe-reitung und Bauausführung. 

 

IPROconsult hat die Ökologische Bau-begleitung übernommen.

 

Projektbeschreibung/Ausgangslage

Das Wasserstraßen‑Neubauamt Mag-deburg plante den Ersatzneubau der Wehranlage Regow als eigenständi-gen Teil des Gesamtprojektes „Ersatz-neubau der Wehranlagen Zaaren, Re-gow und Schorfheide“ im nördlichen Brandenburg. Die Wehranlagen befin-den sich im Eigentum der Wasser-straßen‑ und Schifffahrtsverwaltung des Bundes und werden durch das 

Wasserstraßen‑ und Schifffahrtsamt Spree‑Havel betrieben. 

Das Wehr Regow wurde zu Beginn des 20. Jahrhunderts errichtet und dient der Stauhaltung, der Sicher-stellung der kanalisierten Schiffbar-keit der OHW sowie der Abführung von Hochwasser aus der Havel und ihren Zuflüssen. Die aktuelle Bauzu-standsuntersuchungen zeigte einen systemkritischen Zustand der bau-technischen Anlage, sodass ein Ersatzneubau zwingend erforderlich war.

 

Rechtliche und fachliche Grundlagen

Die naturschutzfachliche Bewertung des Vorhabens erfolgte auf Grundlage einer FFH‑Verträglichkeitsprüfung, eines artenschutzrechtlichen Fach-beitrags sowie einer Prüfung nach Wasserrahmenrichtlinie. In diesen Unterlagen wurden umfassende Ver-meidungsmaßnahmen definiert und in Abstimmung mit der Unteren Natur-schutzbehörde des Landkreises Uckermark verbindlich festgesetzt.

 

Ergänzende Anforderungen und Kon-kretisierungen zu den Vermeidungs-maßnahmen sowie zu weiteren natur‑ und artenschutzrechtlichen Belangen wurden durch das Amt für Bau und Liegenschaften des Landkreises Uckermark formuliert. Diese Fest-

legungen bilden die verbindliche Arbeitsgrundlage der Ökologischen Baubegleitung.

 

Aufgaben der Ökologischen

Baubegleitung (ÖBB)

Im Rahmen der Ökologischen Baube-gleitung wird die ordnungsgemäße Umsetzung sämtlicher naturschutz-fachlicher Vorgaben überprüft. Die ÖBB führt regelmäßige Begehungen des Baufeldes und der Zuwegungen durch, begleitet sensible Bauab-schnitte fachlich und dokumentiert die Ergebnisse fortlaufend.

 

Bei erkennbaren oder potenziellen artenschutzrechtlichen Konflikten er-folgt eine unverzügliche Abstimmung mit dem Bauherrn sowie den zustän-digen Behörden. Darüber hinaus unterstützt die ÖBB die Bauausfüh-rung bei der praktischen Umsetzung von Schutz‑, Vermeidungs‑ und Kom-pensationsmaßnahmen.

 

Die Ökologische Baubegleitung be-gleitet das Vorhaben kontinuierlich. Neben der Kontrolle der festgelegten Maßnahmen werden zusätzliche Be-gehungen durchgeführt, um bislang nicht bilanzierte Beeinträchtigungen frühzeitig zu erkennen und geeignete Gegenmaßnahmen einzuleiten.


Wehr Regow, Ökologische BaubegleitungErsatzneubau

IPROconsult Logo

Umgesetzte Vermeidungs‑ und

Schutzmaßnahmen

 

Bauzeitenregelung 
Zur Vermeidung erheblicher Stö-rungen dämmerungs‑ und nachtakti-ver Tierarten werden die Bauarbeiten zeitlich eingeschränkt. Der Baubeginn erfolgte außerhalb der Hauptrepro-duktionszeit geschützter Arten. Bau-aktivitäten werden grundsätzlich auf die Tageszeit begrenzt. Material‑ und Baustellentransporte werden vorrang-ig über den Wasserweg abgewickelt, um zusätzliche Belastungen sensibler terrestrischer Lebensräume zu ver-meiden.

 

Gewässer‑ und Artenschutz – Fische

und Mollusken
Vor den Eingriffen in das Gewässer wurden Fischbestände fachgerecht abgefischt und flussabwärts wieder eingesetzt. Zusätzlich erfolgte eine Kontrolle des Baubereichs auf das Vorkommen von Muscheln. Gefunde-ne Mollusken wurden schonend ge-borgen und in geeignete, unbeein-flusste Gewässerabschnitte umge-setzt. Sämtliche Maßnahmen wurden vollständig dokumentiert und der ÖBB übermittelt.

 

Baufeldfreimachung und

Zuwegungen

Gehölz‑ und Vegetationsarbeiten er-folgten außerhalb der faunistischen Aktivitätsphasen. Die Ertüchtigung der Zuwegungen wurde so koordi-

niert, dass eine Ansiedlung von Brut-vögeln oder anderen geschützten Ar-ten im Baufeld vermieden wurde. Ist eine Freimachung außerhalb der fest-gelegten Zeiträume erforderlich, er-folgt vorab eine artenschutzrechtliche Kontrolle durch die ÖBB.

 

Gewässerschutz und Umgang mit

wassergefährdenden Stoffen

Im Rahmen der Wasserhaltung ent-nommenes Wasser wird vor der Wie-dereinleitung in das Gewässer gerei-nigt. Der Umgang mit wassergefähr-denden Stoffen erfolgt sachgemäß und unter Beachtung aller relevanten Schutzvorgaben. Havarie‑ und Notfall-mittel werden auf der Baustelle vorge-halten.

 

Schutz von Boden, Vegetation und

Gehölzen 
Baustraßen und Lagerflächen wurden bodenschonend befestigt. Oberboden wurde getrennt gelagert und vor Be-einträchtigungen geschützt. Gehölze im Nahbereich der Baustelle und der Zufahrstwege wurden durch geeig-nete Schutzmaßnahmen gesichert, deren Wirksamkeit durch die ÖBB überwacht wird.

 

CEF‑Maßnahmen

Zum Ausgleich unvermeidbarer Be-einträchtigungen streng geschützter Arten wurden vorgezogene Aus-gleichsmaßnahmen umgesetzt. Hierzu

zählt die Montage von Fledermaus-quartieren im nahen Umfeld des Vor-

habens. Die Standorte wurden fach-lich geeignet ausgewählt und in Ab-stimmung mit den zuständigen Behör-den, dem Forst und weiteren Beteilig-ten festgelegt.

 

Ergebnisse der ökologischen

Baubegleitung

Im Zuge der Begehungen wurden das Vorhabengebiet, die Zuwegungen so-wie neu hinzugekommene Trassenver-läufe umfassend begutachtet. Sämt-liche für die Baumaßnahme erforder-lichen Gehölzrodungen wurden arten-schutzrechtlich überprüft. Dabei wurden keine aktuell besetzten Brut-stätten oder Quartiere festgestellt.

 

Im Trassenverlauf wurde ein Höhlen-baum identifiziert, der potenziell als Zwischen‑ oder Sommerquartier für Fledermäuse sowie als Brutstätte für Höhlenbrüter geeignet war. Der durch die Rodung entstehende Verlust wur-de durch die Installation geeigneter Ersatzquartiere kompensiert.

 

Darüber hinaus wurden Aktivitäten des Bibers (Castor fiber) im Gewäs-sernahbereich festgestellt. Durch vor-beugende Maßnahmen und die bau-zeitliche Scheuchwirkung wird eine dauerhafte Besiedlung des Baufeldes vermieden. Weitere artenschutzrecht-liche Konflikte oder Verbotstatbe-stände nach § 44 BNatSchG konnten nicht festgestellt werden.

Stamm- und Wurzelschutz für eine alte Buche am ausgebauten Zufahrtsweg
Amphibientunnel zur Querung des Zufahrtsweges
Amphibienschutzzaun an der Trasse

Wehr Regow, Ökologische BaubegleitungErsatzneubau

IPROconsult Logo

Besondere artenschutzrechtliche

Anforderungen – Betriebsgebäude

Im Zuge der Maßnahme wurden Fle-dermausquartiere im Dachbereich des alten Betriebsgebäudes nachgewie-sen. Auch wenn bei späteren Kontrol-len keine aktuelle Nutzung festgestellt werden konnte, wurde der Abriss außerhalb der Wochenstubenzeit der Fledermäuse vorgenommen. Die Öko-logische Baubegleitung war in die zeitliche Planung des Abrisses einge-bunden.

 

Zusätzlich wurde eine Nutzung des Gebäudes durch Haussperlinge fest-gestellt. Auch aufgrund des Schutz-status dieser Art durfte der Abriss 

ebenfalls nur außerhalb der Brutzeit erfolgen.

 

Fazit

Die Ökologische Baubegleitung ge-währleistet eine fachgerechte, trans-parente und rechtssichere Umsetzung des Ersatzneubaus des Wehrs Regow unter Berücksichtigung aller natur‑ und artenschutzrechtlichen Anforde-rungen. Durch kontinuierliche Kontrol-len, frühzeitige Abstimmungen und gezielte Schutz‑ und Ausgleichsmaß-nahmen werden Konflikte mit ge-schützten Arten vermieden und die Vorgaben der Genehmigungsbehör-den vollständig eingehalten werden.

Stammschutz für einen Baum am ausgebauten Weg