

GNEISE Planungs- und Beratungsgesellschaft mbH
Ökologische Baubegleitung
Vicky Lange
11.2023 - 06.2025
7.500 EUR
Im Rahmen des Projektes „degewo-Sanierung undichter Grundleitungen, Los 3 und 4“ plante degewo, das größte kommunale Wohnungsunter-nehmen in Berlin, die Erneuerung bzw. den Austausch undichter Grund-leitungen im Erdreich an mehreren Standorten im Bezirk Treptow-Köpe-nick. Die hierfür erforderlichen Tief-bau- und Erdarbeiten erfolgten teil-weise in unmittelbarer Nähe zu ge-schützten Gehölzen. Insgesamt waren zwölf nach Berliner Baumschutzver-ordnung geschützte Bäume betroffen, deren Kronentrauf- und Wurzelberei-che durch die Baumaßnahme berührt wurden.
Genehmigungsrechtlicher Hinter-
grund
Da Eingriffe in den sensiblen Wurzel-raum der geschützten Bäume nicht vollständig vermieden werden konn-ten, war eine naturschutzrechtliche Genehmigung erforderlich. Für die Durchführung der Arbeiten im Wurzel-bereich geschützter Gehölze wurde ein Antrag auf Ausnahmegenehmi-
gung gemäß § 5 Abs. 1 Berliner Baum-schutzverordnung (BaumSchVO) ge-stellt. Die Genehmigung wurde durch das Bezirksamt Treptow-Köpenick er-teilt. Sie erlaubte die Durchführung von Erdarbeiten zum Zweck der Er-neuerung undichter Grundleitungen unter der Maßgabe, dass die Arbeiten ausschließlich unter Einhaltung spezi-fischer Schutzauflagen und in Beglei-tung einer ökologischen Baubeglei-tung erfolgen.
Rolle und Aufgaben der ökologischen
Baubegleitung (ÖBB)
Die Ökologische Baubegleitung wurde durch IPROconsult übernommen. Auf-gabe der ÖBB war es, die Einhaltung der im Genehmigungsbescheid fest-gelegten Nebenbestimmungen wäh-rend der gesamten Bauausführung sicherzustellen. Besonders wichtig war die ÖBB an sechs Standorten.
Dies umfasste insbesondere die fach-liche Begleitung und Kontrolle der Erd- und Tiefbauarbeiten im Kronen-traufen- und Wurzelbereich der ge-
schützten Bäume, die Abstimmung mit den bauausführenden Unterneh-men sowie die Dokumentation der Arbeiten. Die ökologische Baubeglei-tung fungierte zudem als Ansprech-partnerin gegenüber der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) und stellte sicher, dass genehmigungsrelevante Abweichungen oder unvermeidbare Eingriffe frühzeitig angezeigt wurden.


