

Nach Abschluss der Sanierungsar-beiten gemäß Abschlussbetriebsplan und Herstellung der öffentlichen Sicherheit strebt die LMBV mbH die Beendigung der Bergaufsicht gemäß § 69 Abs. 2 BbergG für die betreffen-den Flächen an. Dazu ist durch die LMBV eine schlüssige Dokumentation der durchgeführten Sanierungstätig-keiten, ausgehend von der Beurtei-lung der Gefahrensituation nach Be-endigung des aktiven Bergbaubetrie-bes, mit allen Nachweisen zur Er-reichung des Sanierungszieles und der Gewährleistung bzw. Möglichkeit der vorgesehenen Nachnutzung beim zuständigen Bergamt vorzulegen.
Nach Prüfung der Unterlagen und einer Abschlussbefahrung erteilt das zuständige Bergamt den abschließ-enden Bescheid zur Beendigung der Bergaufsicht.
Inhaltliche Schwerpunkte bilden:
- Abschluss-, Sonderbetriebspläne und deren Zulassungen/ Planfest-stellungen/Plangenehmigungen/ Wasserrechtliche und sonstige Genehmigungen
- Sanierungsplan
- Kommunale und landesplanerische Zielsetzungen
- Naturschutzrechtliche Zielstellung, Schutzzonen
- Vorbergbaulicher Zustand
- Tagebauentwicklung
- Aussagen zur Wiedernutzbar-machung
- Bodenmechanische Gutachten
- Gutachten zu Altlastenverdachts-flächen
- Gefahrenbeseitigung und Wieder-nutzbarmachung
- Gefahrenanalyse
- Maßnahmen entsprechend zugelas-senem ABP, wie Herstellung stand-sicherer Böschungen und Kippen-systeme, Grundwassermonitoring
- Be- und Entwässerungsanlagen mit Verwahrungsdokumentationen
- Energieversorgungsanlagen
- Nachweisführung
- Auswirkungen des Grundwasser-wiederanstieges
- Vorhaben zur Gewährleistung der geotechnischen Sicherheit
- Herstellung von Flächen nach Nutzungsarten
- Bereits getätigte Verkäufe/ Verpachtungen

Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesell-schaft mbH (LMBV mbH)
Erarbeitung von Abschlussdoku-mentationen zur Beendigung Bergaufsicht
Tagebau Lauchhammer I – Umspannwerk Lichterfeld
Ilona Minnecker
Christine Giersch
Karola Kaltschmidt
2021 - 2024
